Energielabel für Minibars

Seit 1. Juli 2012 müssen lt. der EU-Verordnung 1060/2010 alle Kühlgeräte mit einem Energielabel versehen werden. Danach dürfen nur noch Kühlgeräte mit einer Energieeffizienzklasse A bis E in den Verkehr gebracht werden. Alle Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen innerhalb der EU nicht mehr verkauft werden. Besonders betroffen sind die Kühlgeräte mit Glastür, die bisher teilweise einen höheren Energieverbrauch aufwiesen. Wir haben darauf reagiert und bieten unseren Kunden nur noch Geräte mit entsprechendem Energiepass an.